Werden Waagen im Rahmen von Biogasanlagen zur Bestimmung der Masse (Gewicht) für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs verwendet oder vorgehalten, besteht eine grundsätzliche Eichpflicht:
Darunter fällt der Handel mit Waren, die nach Gewicht gekauft oder verkauft werden. Eichpflichtig ist dabei die Waage, die den für die Abrechnung maßgeblichen Gewichtswert ermittelt. Auch Kontrollwägungen, von denen die Annahme von Lieferungen abhängig gemacht werden (zur Kontrolle vor der Vertragserfüllung), müssen nach Aussage der Eichbehörden mit geeichten Waagen durchgeführt werden.
Nicht eichpflichtig sind aber zum Beispiel:
- Waagen für innerbetriebliche Kontrollen und andere innerbetriebliche Zwecke.
- Waagen mit Stückzähleinrichtung, wenn die Waagen nicht gleichzeitig zur
- Gewichtsbestimmung im geschäftlichen Verkehr bereitgehalten werden.
- Geräte/Einrichtungen zur Ermittlung des TS-Gehaltes (Input): Eichfähigkeit nur bedingt möglich
- Durchflussmengenmesser (Input): Eichfähigkeit nur bedingt möglich
Die Deklaration von Biomasse muss auf Basis der allgemein gültigen Verkehrsauffassung erfolgen. D.h. die Bestimmung der gelieferten Stoffmengen muss entsprechend der allgemein gängigen Kenngrößen (z. B. Tonnen) erfolgen. Erfolgt die Abrechnung der Biomasse wie in der Landwirtschaft üblich anhand von Flächenangaben (z.B. Hektar) ist der Einsatz von Waagen und die Eichung nicht notwendig.
Eine Verwendung oder Bereithaltung ungeeichter Waagen in den o. g. Fällen stellt eineOrdnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Allgemeinen ist der Verwender der Waage, oder aber derjenige, der sie bereithält, für die Vorlage zur Eichung verantwortlich. Auf die Besitzverhältnisse kommt es nicht an.
- Eichgesetz in der Neufassung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711)
- Eichordnung in der Fassung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657)
- Verordnung über Fertigpackungen in der Fassung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451)
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Eichämtern.
Autor:
Manuel Maciejczyk
Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstr. 12
85356 Freising
Tel.: 08161/984660
E-Mail: info@biogas.org
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