Qualmen - Rauchen auf der Wiesn. Nach dem derzeit gültigen Nichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen in den Oktoberfestzelten erlaubt. Durch den bayerischen Volksentscheid „Für echten Nichtraucherschutz“ am 4. Juli 2010, in dem über ein absolutes Rauchverbot auch in Festzelten abgestimmt wird, kann sich die Rechtslage für das Oktoberfest jedoch noch ändern. Um diesbezüglich Planungssicherheit zu schaffen, hat sich der Münchner Stadtrat darauf geeinigt, eine Übergangslösung für die Wiesn 2010 zu treffen: Das Rauchen ist in den Zelten nicht erlaubt, zur „Vermeidung von unnötigen Härten“ würden Verstöße jedoch nicht geahndet werden. Sollte es zu einem kompletten Rauchverbot kommen, hätte dies Auswirkungen zum Beispiel auf die räumliche Gestaltung der Wiesnzelte und andere organisatorische Bereiche des Oktoberfestes. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen Volksentscheid und Wiesnbeginn müssten die Wirte für ihre Zelte Raucherzonen mit der Möglichkeit zum Wiedereintritt einplanen. Für das Oktoberfest 2011 wäre jedoch genügend Vorlauf vorhanden, um die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.


